Neues Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz und Einkommensteuerrichtlinien 2012
Gewerbliche Tierzucht
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz neu geregelt wurde der Verlustabzug bei gewerblicher Tierzucht (§ 15 Abs. 4 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes). Im Gesetz wurde die bisherige Handhabung der Finanzverwaltung festgeschrieben, wonach Verluste aus gewerblicher Tierzucht nur dann mit daraus erwirtschafteten Gewinnen verrechnet werden können, wenn die Verluste gesondert festgestellt worden sind.
Rechtsprechung des Bundesfinanzhof
Die Bundesfinanzhof-Rechtsprechung konnte aus der bisherigen Regelung keine Notwendigkeit für ein gesondertes Feststellungsverfahren ableiten, weswegen bis dato auch nicht festgestellte Verluste verrechenbar waren. Die Neuregelung gilt für alle Fälle, in denen die Festsetzungsfrist am 30.6.2013 (Tag nach der Verkündung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt) noch nicht abgelaufen ist.
Abgrenzung landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeit
In den Einkommensteuer-Richtlinien 2012 (R 15.5 Abs. 1 Satz 4 ff sowie Abs. 2 bis 11 EStR 2012) wurden die steuerlichen Abgrenzungspunkte teilweise auch inhaltlich neu gefasst. Führt der Landwirt teils gewerbliche und teils land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten aus, sind nach den neuen Richtlinien „die Tätigkeiten zu trennen, wenn dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist“. Dies gilt nach den Richtlinien auch dann, „wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen“.
Einheitliche Tätigkeit
Nur wenn die verschiedenen Tätigkeiten derart miteinander verflochten sind, dass sie sich unlösbar gegenseitig bedingen, liegt eine einheitliche Tätigkeit vor, die dann als land- und forstwirtschaftliche oder als gewerbliche Tätigkeit zu betrachten ist, je nachdem welche Merkmale überwiegen. Abgrenzungen sind stets notwendig, wenn der Landwirt z.B. einen Hofladen oder eine Biogasanlage (beides gewerbliche Tätigkeiten) betreibt.
Inkrafttreten
Die Neuregelungen gelten ab dem Wirtschaftsjahr 2013/2014.
Stand: 30. Oktober 2013
Erscheinungsdatum:
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