Folgende wichtige Verfahren, die Steuerangelegenheiten der Land- und Forstwirte betreffend, sind derzeit vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Auswahl):
Investitionsabzugsbetrag
In dem Verfahren IV R 49/13 befasst sich der BFH derzeit mit der Frage, wie bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen bewirtschaften, der Ersatzwirtschaftswert im Hinblick auf die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (siehe oben Seite 5) zu berechnen ist und ob der Ersatzwirtschaftswert überhaupt eine geeignete Bemessungsgrundlage für die Betriebsgröße darstellt.
Stille Reserven
In dem Verfahren IV R 24/14 geht es um die Frage, ob sofort nach ihrem Erwerb verpachtete Grundstücke nur deshalb zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen einer Erbengemeinschaft gehören, weil der Erblasser–Landwirt stille Reserven darauf übertragen hat, die er aus der Veräußerung der von ihm selbst bewirtschafteten Flächen realisiert hatte und nicht versteuern wollte. Darüber hinaus muss der BFH entscheiden, ob die Erben nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an das damals vom Erblasser ausgeübte Wahlrecht gebunden sind. Sollte die Frage vom BFH bejaht werden, müssen die Erben die stillen Reserven ihrerseits versteuern, sobald sie die Grundstücke veräußern. Was der Erblasser also an Steuern spart, zahlen die Erben!
Erhaltungsaufwendungen
In dem Verfahren IV R 22/14 geht es um die Frage, ob es sich bei dem vom Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs (Domäne) zu tragenden Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude, das dem Verpächter gehört und das der Pächter in Ausübung seiner Residenzpflicht zu privaten Wohnzwecken nutzt, um Betriebsausgaben des Pächters handelt oder ob die Aufwendungen der privaten Lebensführung des Pächters zuzuordnen sind.
Stand: 27. August 2014
Erscheinungsdatum:
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