Hessisches Finanzministerium
Nachdem die Baden-Württembergische Landesregierung bereits Anfang Mai auf den massiven Frosteinbruch Mitte/Ende April 2017 reagiert hatte und den dortigen Wein- und Obstbauern finanzielle Hilfen zugesagt hatte, zog jetzt die Hessische Landesregierung nach. Mit dem Erlass „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Frostschäden Mitte/Ende April 2017“, sichert Hessen den Betroffenen steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten zu.
Steuererleichterungen
In dem Erlassentwurf werden unter anderem folgende Steuererleichterungen genannt:
- Stundung sowie Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer,
- Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen,
- Erlass der Einkommensteuer bei Landwirten, die ihren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermitteln, sofern keine Ansprüche aus Versicherungsleistungen bestehen,
- Stundung und Erlass von Gewerbesteuer sowie Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung.
Stand: 30. August 2017
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.