Seitenbereiche

Schließung eines Bahnübergangs

Sachverhalt

Durch die betrieblich genutzten Flächen eines Landwirtschaftsbetriebs erstreckte sich eine Eisenbahnlinie. Der Landwirt konnte seine beiden rechts und links der Eisenbahnlinie liegenden Felder mittels eigens geschaffenem Bahnübergang überqueren. Die Deutsche Bahn (DB) Netz AG strebte einen Planfeststellungsbeschluss an, der die Schließung des Bahnübergangs feststellte. Nachdem die Deutsche Bahn beschloss, den Bahnübergang zu schließen, klagte der Landwirt auf Entschädigung. Das Finanzamt behandelte die Entschädigungszahlung als umsatzsteuerpflichtig.

FG-Urteil

Das Finanzgericht (FG) Münster bestätigte die Ansicht der Finanzverwaltung. Das FG sah in der Einwilligung des Landwirts zur Schließung des Bahnübergangs und der gleichzeitigen Rücknahme der verwaltungsgerichtlichen Klage eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung. Eine steuerbare Leistung kann auch in der Einwilligung eines Eingriffs in den Rechtskreis des Betroffenen liegen, der ohne diese Einwilligung einen Schadensersatzanspruch ausgelöst hätte, so das Gericht (Urteil vom 28.9.2017, 5 K 1117/16 U). 

Revision

Gegen dieses Urteil ist seit dem 20.12.2017 ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. V R 47/17).

Stand: 28. Mai 2018

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.