Seitenbereiche

Corona: Verlängerte Abgabefristen

Die Finanzverwaltung akzeptiert die spätere Abgabe der Steuererklärungen. Für nicht beratene Land- und Forstwirte gilt als generelle Abgabefrist für das abweichende Wirtschaftsjahr 2019/2020 der 31.1.2021. Für beratene Land- und Forstwirte gilt für die Abgabe der Steuererklärung für das abweichende Wirtschaftsjahr 2019/2020 eine generelle Abgabefrist bis zum Ablauf des Monats Juli 2021. Sollte aufgrund der Corona-Krise eine Abgabe zu den genannten Fristen nicht möglich sein, kann ein Fristverlängerungsantrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden (FAQ „Corona“(Steuern) des Bundesfinanzministeriums, Stand 17.4.2020).

Stand: 10. Juni 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.