Höhere Fördergrenzen für die Basisversorgung der Landwirte im Alter
Höhere Fördergrenze
Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz soll die Fördergrenze nun auf € 24.000 (Alleinstehende) bzw. € 48.000 (Verheiratete) erhöht werden. Die neue Fördergrenze ist nach dem Gesetzentwurf erstmalig ab 2015 anwendbar. Der abziehbare Prozentsatz erhöht sich damit entsprechend auf 80 % aus € 24.000 = € 19.200, bzw. bei Verheirateten € 38.400.
Vorsorgeaufwendungen
Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse können als Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) steuermindernd geltend gemacht werden. Für diese Sonderausgaben gibt es bestimmte Förderhöchstgrenzen. Die Förderhöchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen beträgt derzeit € 20.000, bzw. € 40.000 bei Zusammenveranlagung. Aktuell können in 2015 80 % der bezahlten Jahresbeitragssummen aus maximal € 20.000, bzw. € 40.000 als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Höhere Prozentsätze
Der abzugsfähige Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 %. Ab dem Jahr 2025 sind Vorsorgeaufwendungen vollumfänglich (100 % = € 24.000, bzw. € 48.000) abziehbar.
Stand: 26. November 2014
Erscheinungsdatum:
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