Ökokonto
Für die Erfüllung besonderer Umweltauflagen richten die Naturschutzbehörden bzw. die Städte und Gemeinden vielfach Ökokonten ein. Ein Ökokonto stellt ein „Instrument zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ dar, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können (vgl. Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de). Mit dem Ökokonto sind im Regelfall Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen verknüpft. Besitzer von im Ökoflächenkataster erfassten Flächen erhalten entsprechende Prämien.
Besteuerung von Ökoprämien
Empfangene Ökoprämien sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig. Dies, obwohl die Landwirtin/der Landwirt die Zahlung zur Erfüllung diverser Ökoauflagen für mehrere Jahre oder Jahrzehnte erhält. Im Streitfall kaufte ein Steuerpflichtiger 2,7931 Hektar Landwirtschaftsfläche. Die Untere Naturschutzbehörde erkannte die Einrichtung eines Ökokontos an. Der Steuerpflichtige erhielt hierfür insgesamt € 70.000,00, davon als erste Rate € 35.000,00. Das Finanzamt besteuerte die € 35.000,00 im Zuflussjahr mit der Folge, dass der Betreffende statt € 3.700,00 insgesamt mehr als € 16.000,00 an Einkommensteuer zahlen musste. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung (Urteil vom 20.7.2018, IX R 3/18).
Vermeidung einer hohen Steuerprogression
Die Besteuerung hoher Zahlungen für Ökopunkte im Zuflussjahr - und damit regelmäßig mit entsprechend hoher Steuerprogression – lässt sich nur durch Zahlung des Gesamtbetrags in Jahresraten vermeiden.
Stand: 27. November 2018
Erscheinungsdatum:
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