Diverse Finanzverwaltungen forcieren ab Januar die zeitnahe Betriebsprüfung
Zeitnahe Betriebsprüfung
Die sogenannte „zeitnahe Betriebsprüfung“ wurde erstmalig 2010 von der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg angewendet. Der Unterschied zur gewöhnlichen Betriebsprüfung ist, dass die Prüfer gleich unmittelbar nach Abgabe der betrieblichen Steuererklärung tätig werden können. Durch die zeitnahe Betriebsprüfung wird vom bisherigen Drei- (oder Mehr-) Jahresrhythmus abgewichen und der Zeitabstand der Prüfung selbst zum Prüfungsjahr verkürzt. Nun erkennen immer mehr Finanzämter die Effizienz zeitnaher Betriebsprüfungen. Am 20.10.2014 kündigte der Baden-Württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid die landesweite Einführung des Projekts „Zeitnahe Betriebsprüfung“ an. Andere Bundesländer dürften dem folgen.
Rahmenbedingungen, Absichtserklärung
Zeitnahe Betriebsprüfungen sollen sich u.a. durch einen strafferen Prüfungsablauf mit der Bildung konsequenter Prüfungsschwerpunkte auszeichnen. Die Unternehmen sollen einen festen Ansprechpartner für die Prüfung benennen. Den Prüfern soll bereits bei Prüfungsbeginn der Datenzugriff gewährt werden. Die Beantwortung der Prüfungsfragen soll binnen fester Fristen erfolgen.
Anwendung
Die neuen Prüfungsrahmenbedingungen sollen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Finanzamtes Baden-Württemberg ab Januar 2015 für rund 8.400 Unternehmen ab 10 Mio. € Jahresumsatz gelten. Die im Einzelnen nach den neuen Kriterien zu prüfenden Unternehmen werden von den Prüfern bestimmt. Bisherige Pilotprojekte für zeitnahe Betriebsprüfungen ergaben eine reduzierte Prüfungsdauer um rund 17 % bei rund 10 % höheren Mehrergebnissen. 2013 erbrachte ein Betriebsprüfer in Baden-Württemberg durchschnittlich 1,5 Mio. € an Mehrsteuern.
Stand: 27. November 2014
Erscheinungsdatum:
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