Seitenbereiche

Smartphones richtig absetzen

Betriebsvermögen

Smartphones zählen beim Unternehmer zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn es der Unternehmer zu mehr als 50 % beruflich nutzt. Nutzt dieser das Smartphone zu mindestens 10 %, aber zu weniger als 50 % betrieblich, kann er es dem – gewillkürten – Betriebsvermögen zuordnen. Die Finanzverwaltung geht nach ständiger Rechtsprechung bei typisierender Betrachtung von einer hälftigen Nutzung aus. Eine entsprechende Mehrnutzung muss der Unternehmer darlegen.

Abschreibung

Ist das Smartphone dem Betriebsvermögen zugeordnet, kann es als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Letzteres ist dann möglich, wenn der Nettopreis nicht mehr als € 410,00 beträgt. Übersteigt der Preis nur knapp diese Schwelle, können gegebenenfalls Speicherkarten vom Kaufpreis herausgerechnet und separat gekauft werden. Denn diese gelten als selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Smartphones über € 410,00 müssen nach der gegenwärtigen AfA-Tabelle über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben werden. Diese lange Nutzungsdauer ist zweifelsohne nicht zeitgemäß. Vielfach akzeptieren die Finanzämter eine Nutzungsdauer von zwei bis drei Jahren.

Private Nutzung

Während die private Nutzung eines Smartphones durch einen Arbeitnehmer steuerfrei ist (§ 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz-EStG), stellt die private Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Smartphones beim Unternehmer eine steuerpflichtige Nutzungsentnahme dar. Die Rechtsprechung sah darin keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (BFH vom 14.3.2007, XI R 1/06).

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: Minerva Studio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.