Seitenbereiche

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Problemstellung:

Nutzt der Steuerpflichtige den Betriebs-PKW auch für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, kann er neben der Pauschalversteuerung (0,03 % des PKW-Listenpreises für jeden Entfernungskilometer) die tatsächlich durchgeführten Fahrten versteuern, und zwar mit 0,002 % des PKW-Listenpreises je Entfernungskilometer. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in diversen Urteilen so festgelegt (Urt. v. 22.9.2010, VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09). Das Bundesfinanzministerium wendet die neue Rechtsprechung nur im Lohnsteuerabzugsverfahren 2011 – also nur gegenüber Arbeitnehmern - an (BMF, Schreiben v. 1.4.2011, IV C 5 – S 2334/08/10010).

Unternehmer und Selbstständige benachteiligt:

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat beim Bundesfinanzministerium angefragt, ob die in dem o.g. Schreiben niedergelegten Grundsätze auch für Selbstständige gelten, was verneint worden ist. Nach Einschätzung des Verbandes sollten Selbstständige und Unternehmer auf eine taggenaue Abrechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bestehen, wenn sie weniger als 15 Tage im Monat in den Betrieb fahren.

Steuerbescheide sollten daher durch Einspruch angefochten werden.

Stand: 12. August 2011

Bild: Eduard Stelmakh - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.