Fachberatung für Landwirte
Die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" wird nur an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.
Wir haben uns dies erarbeitet und kennen sämtliche Probleme, die sich bei der Führung eines land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebes ergeben können.
Profitieren Sie von unserem Know-how!
Unsere Kanzlei legt großen Wert auf eine qualifizierte fachwissenschaftliche Beratung von Landwirten, Tierhaltern und Futtermittelhändlern sowie Betreibern von forstwirtschaftlichen Betrieben. Das macht uns zum optimalen Partner bei speziellen Steuerfragen zur Land- und Forstwirtschaft.
Außerdem stehen wir land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit folgenden Leistungen zur Seite:
- Umfassender Service der Buchführung sowie Mithilfe bei der Eigenerstellung
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach BMEL
- Anlagenbuchführung
- Beratung in branchenspezifischen Steuerfragen
- Erstellung der Steuererklärungen und Berechnungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen und umfangreiche Beratung
- Information und Beratung zu sämtlichen Investitions- und Finanzierungsfragen
- Durchführung von Unternehmensanalysen
- Beratung über strategische Ausrichtung des Unternehmens
- Erarbeitung von kurz- und langfristigen Unternehmenszielen